Gesundheitspolitik
  • 1. Welche Institution ist in Deutschland für die Gesundheitspolitik zuständig?
A) Das Bundesministerium für Verteidigung
B) Das Bundesministerium für Gesundheit
C) Die Bundesagentur für Arbeit
D) Das Bundesministerium für Wirtschaft
  • 2. Was beinhaltet der Begriff „Prävention“ in der Gesundheitspolitik?
A) Maßnahmen zur Verbesserung der medizinischen Behandlung
B) Maßnahmen zur schnelleren Diagnose von Krankheiten
C) Maßnahmen zur Steigerung der Krankenhauskapazitäten
D) Maßnahmen zur Vorbeugung von Krankheiten
  • 3. Was bedeutet der Begriff „Gesundheitsförderung“ in der Gesundheitspolitik?
A) Maßnahmen zur Reduzierung der Ärztegehälter
B) Maßnahmen zur Verringerung der Anzahl von Apotheken
C) Maßnahmen zur Stärkung von Gesundheit und Wohlbefinden
D) Maßnahmen zur Senkung der Qualitätssicherung in Kliniken
  • 4. Welches Prinzip liegt der deutschen Gesundheitsversorgung zugrunde?
A) Das Selbstzahlerprinzip
B) Das Profitmaximierungsprinzip
C) Das Privatversicherungsprinzip
D) Das Solidaritätsprinzip
  • 5. Welches deutsche Gesetz regelt die Krankenversicherung?
A) Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
B) Das Handelsgesetzbuch (HGB)
C) Das Strafgesetzbuch (StGB)
D) Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
  • 6. Was beinhaltet der Begriff „Kostendämpfungspolitik“ im Gesundheitswesen?
A) Maßnahmen zur Schließung von Krankenhäusern
B) Maßnahmen zur Erhöhung der Lohnkosten im Gesundheitswesen
C) Maßnahmen zur Begrenzung der Ausgaben im Gesundheitssystem
D) Maßnahmen zur Ausweitung des Leistungsumfangs
  • 7. Was sind die wichtigsten Akteure im deutschen Gesundheitssystem?
A) Arbeitgeber, Gewerkschaften, Sozialverbände, Senioren
B) Pharmaindustrie, Versicherungsunternehmen, Politiker
C) Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen, Patienten
D) Apotheken, Laboratorien, Regierung, Bevölkerung
  • 8. Was versteht man unter dem Begriff „Selektivverträge“ im Gesundheitswesen?
A) Verträge zur Erhöhung der Patientenzuzahlungen
B) Verträge zur Schließung von Arztpraxen
C) Verträge zur Reduzierung von medizinischen Leistungen
D) Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern zur Verbesserung der Versorgungsqualität
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